Seit ÜBER 30 Jahren in Petershagen.

Technische Betreuung

PhoComp e.K. steht seit vielen Jahren für gute Administration und Betreuung unserer gewerblichen und freiberuflichen Kunden. 

# Wir bauen Ihr neues Netzwerk auf.
# Die vorhandene Netzwerkumgebung nach Ihren Wünschen bearbeiten, modernisieren oder sicherer machen
# Oder haben derzeit Probleme mit ihren IT-Produkten?

Dann würden wir uns freuen, Sie von unserer Erfahrung und Kompetenz überzeugen zu können :-)

Wenn wir uns bei Ihnen das erste Mal vorstellen dürfen, ist dies in der Regel kostenfrei, bzw. unsere sehr preiswerte Anfahrt wird berechnet.

Für eine erste Diagnose können wir in den meisten Fällen innerhalb kürzester Zeit via Fernwartung auf ihrem Rechner zugreifen und uns ein erstes Bild machen. 

Andernfalls kommt ein Techniker zu Ihnen und löst das Problem vor Ort. 

 

Grundregeln der Datensicherung

Wir möchten mit allen unseren Kunden ein gutes Geschäftsklima.
Ferner sind wir bestrebt kundenorientiert und servicefreundlich zu handeln.

Die folgenden Grundregeln für eine Datensicherung mögen trivial erscheinen, aber überprüfen Sie doch mal Ihr Sicherungskonzept daraufhin ab, ob es diese einfachen Regeln wirklich und vollständig erfüllt:

# Persönliche Daten, Betriebssystem, Programme, Einstellungen etc. die nicht (regelmäßig) gesichert werden, können Sie auch nicht wiederherstellen!

# NIEMAND auf dieser Welt haftet für den Verlust Ihrer Daten!

# Backups (Datensicherungen), die nicht mindestens in einem Test (RESTORE) erfolgreich wiederhergestellt wurden, verdienen den Namen „Backup“ nicht.

# Backup-Lösungen und -Daten, für die niemand in der Firma / Familie direkt verantwortlich ist, sind definitiv schlechte bis unbrauchbare Sicherungen.

# Sicherungen, die in Sie im gleichen Raum/Gebäude lagern, in dem sich auch Ihre restliche IT befindet, werden einen ernsten Zwischenfall wie Feuer, Überschwemmung, Diebstahl und so weiter, sicher nicht überstehen.

# Das Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 13 U 133/03) hatte schon am 01.12.2003 entschieden: Eine Computer-Reparaturfirma haftet bei mangelnder Datensicherung seitens des Rechnerbesitzers nicht für den Verlust von Informationen. Im gewerblichen Anwendungsbereich sei es selbstverständlich, dass eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Sicherung erfolge, so das Gericht.

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Wir können Ihnen sichere und preiswerte Lösungen anbieten.

Wir konfigurieren Ihr System UND möchten Sie einweisen damit Sie zukünftig gute und nutzbare Datensicherungen durchführen können.
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Unsere Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und auf das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) von Arbeitnehmern von Fremdfirmen.

Wir bestätigen hiermit, dass wir unsere Mitarbeiter(innen) schriftlich auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG und - soweit sie im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Erbringung geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirken – nach § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet haben und auch künftig bei Neueinstellungen verpflichten werden, auch für eine externe Tätigkeit bei Kunden.

PhoComp e.K. weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesätz (BDSG) und dem Teledienstdatenschutzgesätz (TDDSG) von PhoComp e.K. zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Verträgen erhoben, verarbeitet und genutzt werden Verpflichtung auf Wahrung von Geschäftsgeheimnisen.

Wir bestätigen, dass die im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit erlangten Unterlagen und Datenträger aller Art oder sonstige nicht allgemein zugängliche Informationen Dritten gegenüber vertraulich behandeln werden. Wir werden diese Unterlagen & Datenträger und Informationen ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit unseren Auftraggebern auch nicht für eigene gewerbliche Zwecke oder andere Auftraggeber benutzen.

Von diesen Verpflichtungen habe unsere Mitarbeiter Kenntnis genommen. Uns ist bewusst, dass wir uns bei Verletzungen des Datengeheimnisses, des Fernmeldegeheimnisses oder von Geschäftsgeheimnissen strafbar machen können, insbesondere nach §§ 44, 43 Abs. 2 BDSG und § 206 Strafgesetzbuch (StGB).

Das Merkblatt zur Verpflichtungserklärung mit den Abschriften der genannten Vorschriften haben unsere Mitarbeiter erhalten.
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Wir empfehlen allen unseren Kunden und Auftraggebern wichtige und vertrauliche Daten zu verschlüsseln. Gern beraten und helfen wir bei dieser Aufgabe!
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Bitte beachten Sie das Sie mit der Erteilung eines Arbeitsauftrages bei dem wir Ihre Daten bearbeiten, löschen, einsehen oder prüfen sollen, Sie vorab eine komplette DATENSICHERUNG erstellen MÜSSEN und die Daten nach der Bearbeitung PRÜFEN.

Bitte ändern Sie NACH unserer Bearbeitung die Zugangsdaten / Passwörter von den Programmen / Zugängen die Sie uns zugänglich gemacht haben!
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Sie halten uns schadlos bez des §202c SGb (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten) - der sog. "Hacker-Paragraph" NUR in bezug des jeweils aktuellen Auftrages:

Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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PhoComp e.K
Photographie & Computer
Bahnhofstraße 68

32469 Petershagen Lahde

Telefon: +49 (0) 57 02 / 8 59 80
eMail: info@phocomp_PUNKT_de